Winterdienst Leistungen

Winterdienst in NRW – Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wer kennt es nicht: Plötzlicher Schneefall und Glätte sorgen für ein unerwartetes Chaos und wirft einige Fragen auf. Wer kümmert sich um das Räumen und Streuen, wann muss dies geschehen und welche Bereiche müssen eigentlich von Schnee und Glatteis befreit werden? In puncto Winterdienst gibt es eine Menge Dinge und Vorschriften, auf die es zu achten gilt und diese unterscheiden sich sogar von Stadt zu Stadt. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Winterdienst kennen wir uns sowohl mit den geltenden Vorschriften als auch mit den örtlichen Besonderheiten in NRW und Umgebung bestens aus.

0+
Jahre

Seit mehr als einem Jahrzehnt sind wir für Privathaushalte, Vermieter und Unternehmen in NRW tätig. Ob Gehweg, Garagenzufahrt, Zuwegungen zu Bürogebäuden oder große Park- oder Gewerbeflächen, wir haben für jeden Auftrag stets die nötige Manpower und das passende Gefährt im Fuhrpark. Dank einer engen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) sind wir stets über die aktuelle Wetterlage informiert und können bei entsprechenden Warnungen somit rechtzeitig tätig werden.

Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Beim Thema Winterdienst spielt auch das Thema Haftung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich übertragen Gemeinden die Räumpflicht im Winter an die Eigentümer von Grundstücken oder anliegenden Gebäuden – Stichwort: Verkehrssicherung. Diese Pflicht können Eigentümer im Rahmen von entsprechend ergänzten Mietverträgen an Ihre Mieter übergeben.

Wird der besagten Räumpflicht nicht nachgekommen, können, durchaus erhebliche Bußgelder drohen – bis zu 50.000 Euro.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, uns als Dienstleister mit dem Winterdienst zu beauftragen, geht die Räumpflicht sowie die damit zusammenhängende Haftung auf uns über. Dementsprechend sind wir in der Verantwortung, für die Verkehrssicherung zu sorgen und haften bei eventuellen Personenschäden, wenn wir dieser nicht nachkommen.

Grundsätzlich können Sie sich an dieser Stelle an dem Zeiträumen 7 bis 20 Uhr an Werktagen sowie 8 bzw. 9 Uhr an Sonn- und Feiertagen orientieren. Gemäß Vorschrift muss in diesen Zeiträumen der Winterdienst zur Verkehrssicherung erfolgen.

Um dies gewährleisten zu können, arbeiten wir eng mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) zusammen und können somit zeitnah auf entsprechende Wetterwarnungen des DWD reagieren. Um in diesem Zusammenhang Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir zwingend einen Einsatz auslösen müssen, wenn wir die entsprechenden Warnhinweise erhalten.

Doch warum ist das so? Als beauftragter Dienstleister sind wir zur Verkehrssicherung verpflichtet und haften dementsprechend bei Personenschäden in diesen Warnzeiträumen. Somit reagieren wir stets auf die Warnungen des DWD, um dem vorzubeugen. Dies erklärt auch, warum wir einen Winterdiensteinsatz auslösen, auch wenn Sie die Wetterlage in diesem Moment vielleicht anders einschätzen.

Bei Bedarf stellen wir gerne die offiziellen Wetterwarnungen zu den erfolgten Winterdiensteinsätzen zur Verfügung.   

Wir bieten zwei Abrechnungsmodelle für unseren Winterdienst an:

Winterdienst nach Einsatz

Beim Winterdienst nach Einsatz zahlen Sie einen kalkulierten Betrag, wenn wir für Sie tätig werden. Wir unterscheiden in diesem Zusammenhang zwischen einem Streu- und einem Räum- & Streueinsatz – je nachdem, ob wir uns neben Glatteis auch um gefallenen Schnee kümmern müssen. Darüber hinaus berechnen wir in diesem Modell auch Kontrollfahrten, die wir bei entsprechenden Warnungen des DWD durchführen. Sollten wir im Rahmen einer solchen Kontrollfahrt feststellen, dass wir tätig werden müssen, wird diese in einen Streu- oder einen Räum- & Streuauftrag umgewandelt – auf diese Weise bezahlen Sie nicht doppelt. Abschließend berechnen wir auch eine monatliche Bereitschaftspauschale.

Winterdienst mit Monatspauschale

Wie der Name schon sagt, bieten wir Ihnen mit diesem Modell unseren Winterdienst zu einem fairen, monatlichen Pauschalpreis an. Sie bezahlen stets einen fixen Betrag, unabhängig davon wie oft wir für Sie tätig werden. Diese konstant gleichbleibenden Kosten vereinfachen die Abrechnung und Sie können sich auf einen unkomplizierten Festbetrag einstellen. Abhängig von der Wetterlage im Winter sowie der Anzahl der zu absolvierenden Winterdiensteinsätze können Sie zudem mit diesem Abrechnungsmodell bares Geld sparen.

Beide Abrechnungsmodelle bieten wir für die gesamte Laufzeit unserer Winterdienst-Saison an. Diese erstreckt sich vom 15. Oktober bis zum 15. April.

Möchten Sie mehr über unseren Winterdienst erfahren? Dann besuchen Sie gerne unsere Website und erfahren Sie interessante Details in unserem Winterdienst-Ratgeber.

Um ein unverbindliches, individuelles Winterdienst-Angebot von uns zu erhalten, kontaktieren Sie uns ganz einfach per E-Mail, über unser Kontaktformular oder telefonisch. Neben Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Rufnummer) und Objektdaten (Anschrift) brauchen wir im Grunde nur eine kurze Information darüber von Ihnen, welche Bereiche bei dem entsprechenden Objekt von uns geräumt werden sollen. Auf Grundlage dieser Informationen können wir einen Objektplan sowie zwei unverbindliche Angebote erstellen – je ein Angebot pro Abrechnungsmodell. Diese lassen wir Ihnen werktags innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Anfrage zukommen.

Selbstverständlich ist auch eine Anfrage über mehrere Objekte oder größere, komplexere Flächen (z.B. gewerblich genutzte Flächen) möglich. Wir besprechen den benötigten Winterdienst dann gerne auch persönlich vor Ort im Rahmen einer Besichtigung mit Ihnen, um letztendlich die bestmögliche Dienstleistung für Sie gewährleisten zu können.